Immobilienkäufer aufgepasst! Wenn die Wohnfläche bewusst oder unbewusst frisiert wurde.

In der Verkaufsdokumentation wird die Wohnung mit 122 m2 angepriesen – effektiv umfasst die bewohnbare Fläche aber nur 109 m2. Generell herrscht auf dem Immobilienmarkt ein grosses Wirrwarr von Flächenangaben. Da kursieren Begriffe wie «Geschossfläche», «Wohnfläche», «Bruttowohnfläche», «Nettowohnfläche» etc.

Dass manche Immobilienverkäufer die Grösse ihrer Objekte nicht genau angeben, ist eine Mischung aus mangelndem Sachverständnis und Absicht. Die SIA Norm 416 sagt, was unter Hauptnutzfläche zu verstehen ist. Dieser Fachbegriff definiert am ehesten, was unter Wohnfläche zu verstehen ist. Was kann dies für sie als Immobilienkäufer bedeuten?

Erwerben sie im heutigen Marktumfeld die erwähnte STWE (mit angeblich 122 m2 Wohnfläche) zum Marktwert von CHF 1‘100‘000.-, ergibt dies einen Kennwert von rund CHF 9‘000.-/m2 Wohnfläche. Wird nun die Wohnung in naher Zukunft wieder veräussert und ein akkredidierter Schätzungsexperte ermittelt eine massgebende Wohnfläche von 109 m2, resultiert ein Marktwert von rund CHF 980‘000.-. Somit erleiden sie als jetziger Käufer, bzw. zukünftiger Verkäufer, einen Verlust von rund CHF 120‘000.-, welcher vollumfänglich bei Ihnen – und nicht bei der Bank resultiert!

Somit ist es ratsam, mittels einem ausgewiesenen Immobilien-Experten die effektive «Hauptnutzfläche» zu eruieren.

Ich bin gerne für Sie da. Kontaktieren Sie mich unverbindlich.

Rolf Schmid
Leiter Immobilienbewertung
Leiter Immobilienvermarktung

Direktwahl: 044 922 90 19
schmid.rolf@ubv-immobilien.ch

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